Scientology Status als Weltreligion durch das höchste Gericht Europas bestätigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 5. April 2007 eine einhellige wegweisende Entscheidung zugunsten der Scientology Religion, worin er die Religionsfreiheit von Scientologen und ihrer religiösen Vereinigungen in allen 47 Nationen bestätigte, die die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) unterzeichnet und ratifiziert haben, welche vom Europarat im Jahre 1950 angenommen wurde. Indem das Gericht zugunsten der Scientology Kirche urteilte, bekräftigte es ein wichtiges Anliegen, das hochzuhalten die Russische Föderation sich verpflichtet hat, nämlich das Recht auf Religionsfreiheit, nicht nur für Scientologen, sondern für Mitglieder aller Religionen in ganz Europa.

Im Fall Scientology Kirche Moskau gegen Russland (Antrag Nr. 18147/02), hob der Menschenrechtsgerichtshof die Absage der Stadtregierung Moskaus auf, die Scientology Kirche Moskau als eine Religionsgemeinschaft einzutragen. Das Gericht befand, dass Russland durch die Weigerung, die Scientology Kirche Moskau erneut einzutragen, gegen die Rechte der Scientology Kirche gemäß Artikel 11 des EMRK verstoßen hatte (das Recht auf Versammlungsfreiheit) „mit Blick auf Artikel 9“ (das Recht auf Religionsfreiheit).

Im Besonderen entschied der Menschenrechtsgerichtshof, dass die Moskauer Behörden durch ihre Verweigerung der Eintragung der Scientology Kirche Moskau „nicht in gutem Glauben handelten und ihre Pflicht der Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber der Religionsgemeinschaft des Antragstellers vernachlässigt haben“. Das Gericht erkannte der Kirche 10.000 € für nichtvermögensrechtliche Ansprüche und 15.000 € für Kosten und Ausgaben zu.

Dieser Fall ist äußerst bedeutsam, weil er bestätigt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Ansicht vertritt, dass die Scientology Kirche eine authentische Religionsgemeinschaft ist, der dieselben Rechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention zustehen wie jeder anderen Religionsgemeinschaft auch.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde ins Leben gerufen, um einen Mechanismus zu schaffen, der es ermöglicht, gegen Staaten gerichtete Menschenrechtsbeschwerden beizulegen, die durch die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebunden sind, welche vom Europarat im Jahre 1950 angenommen wurde. Der Sitz des Gerichtshofs ist in Straßburg in Frankreich und sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich gegenwärtig über 47 Staaten in Europa mit zusammen über 800 Millionen Einwohnern. Er ist somit vertretbarerweise der wichtigste internationale Gerichtshof.

Die Aufgabe des Gerichtshofs besteht darin, die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen, indem er bei Beschwerden über von Mitgliedsstaaten begangene Menschenrechtsverletzungen, die entweder durch andere Mitgliedsstaaten oder aus dem Zuständigkeitsbereich eines der Mitgliedsstaaten kommenden Einzelpersonen vor Gericht gebracht wurden, Entscheidungen trifft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich gemäß Artikel 46 der Konvention, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen. Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Ministerkomitee zuzuleiten; dieses überwacht seinen Vollzug.

Die Entscheidungen des Gerichts betreffen nicht nur den Staat, der Partei in einem Urteil ist, sondern schaffen auch auf der höchsten Ebene für alle 47 Mitgliedsstaaten direkte gerichtliche Präzedenzfälle. Die Entscheidung des Gerichts im Fall Scientology Kirche Moskau und die Tatsache, dass das Gericht die Scientology Kirche als eine „Religionsgemeinschaft“ behandelte, die Anspruch auf das gesamte Spektrum grundlegender Menschenrechte hat, die derartigen Gemeinschaften zustehen, finden daher unmittelbare Anwendung und schaffen wichtige und verbindliche Präzedenzfälle in ganz Europa und in Eurasien.

Die Scientology Kirche Moskau ist eine religiöse Vereinigung und wurde im Januar 1994 offiziell als solche eingetragen. Am 1. Oktober 1997 trat ein neues Gesetz über Gewissensfreiheit und religiöse Vereinigungen (Religionsgesetz) in Kraft, welches die Auflage beinhaltete, dass alle religiösen Vereinigungen, denen zuvor der Status einer Rechtsperson zugestanden wurde, ihre Satzung in Übereinstimmung mit dem neuen Religionsgesetz zu bringen und sich beim Justizministerium vor dem 31. Dezember 2000 erneut um die Eintragung zu bewerben hatten. Ein Versäumnis, die erneute Eintragung vor Ablauf dieser Frist zu erhalten, setzte die Kirche der Bedrohung aus, durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst zu werden.

In der Folgezeit beantragte die Scientology Kirche Moskau zwischen August 1998 und Mai 2005 elf Mal den erneuten Eintrag bei der Moskauer Justizbehörde. Jeder Antrag wurde abgelehnt.

Die willkürliche Weigerung, die Scientology Kirche Moskau gemäß dem Religionsgesetz einzutragen, gefährdete ihren Status als Rechtsperson. Für die Kirche und ihre Mitglieder waren die Konsequenzen, nicht gemäß dem Gesetz als Religionsgemeinschaft eingetragen zu werden, extrem. Die Rechte der Kirche und ihrer Gemeindemitglieder, die für die Durchführung ihrer religiösen Aktivitäten unentbehrlich sind, waren, abgesehen von den grundlegendsten, ernstlich gefährdet. Dies umfasste das Recht, religiöse Schriften zu erwerben, zu importieren und zu verbreiten; die Fähigkeit, Wohltätigkeitsaktivitäten durchzuführen; das Recht, religiöse Gebäude zu besitzen und instand zu halten; das Recht, Bildungseinrichtungen, einschließlich theologischer Schulen, zu besitzen und zu betreiben; und das Recht, ausländische Staatsbürger einzuladen, um zu predigen und Andachten abzuhalten. 

Folglich erstattete die Scientology Kirche Moskau auf bezirksgerichtlicher Stufe eine Anzeige. Dieses Verfahren gewann sie. Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass die Regierung eine Ausflucht genutzt hatte, um die erneute Eintragung der Kirche zu vermeiden. Jedoch vermied es die Regierung, der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten und nach weiteren zwei Jahren justiziellen Tauziehens reichte die Kirche im Jahre 2002 eine Petition beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein, um dort eine Anhörung dieses Rechtsfalles gegen den russischen Staat über Menschenrechte und Diskriminierung zu erwirken.

Konkrete gerichtliche Entscheidungen

Als das Gericht in diesem Prozess zugunsten der Scientology Kirche Moskau entschied, bezog es sich dahin gehend auf die ständige Rechtsprechung, dass die im Artikel 9 verankerte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention eines der Fundamente einer demokratischen Gesellschaft darstellt. In ihrer religiösen Dimension ist diese Freiheit eines der wichtigsten Elemente, aus denen die Identität von Gläubigen und ihre Auffassung des Lebens hervorgehen, aber sie ist auch für Atheisten, Agnostiker, Skeptiker und die Uninteressierten ein hohes Gut. Der von einer demokratischen Gesellschaft untrennbare Pluralismus, der im Laufe der Jahrhunderte hart erkämpft wurde, hängt davon ab.

Dieser umfassende Ansatz steht im Einklang mit dem vom Gericht angewandten grundlegenden Regelwerk über Menschenrechte der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf Fragen der Religionsfreiheit – „die Notwendigkeit, wahren religiösen Pluralismus zu sichern, ein inhärentes Merkmal des Begriffs einer demokratischen Gesellschaft“. In ähnlicher Weise unterstrich das Gericht die Bedeutung von „Pluralismus, Toleranz und Weitherzigkeit, ohne die es keine demokratische Gesellschaft geben kann“. Das Gericht betonte, zumal religiöse Körperschaften in der Form organisierter Strukturen existieren, dass „die autonome Existenz von Religionsgemeinschaften für Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich und somit ein Kernanliegen des im Artikel 9 gewährten Schutzes ist“.

In seiner Entscheidung stellt das Gericht klar, dass diese Prinzipien auf die Scientology Kirche angewandt werden müssen, und dass es den Grundsatz „wahren religiösen Pluralismus“ zunichte machen und in Willkür und in unfairer Diskriminierung resultieren würde, die Scientology Kirche anders als irgendeine andere religiöse Gemeinschaft zu behandeln. Das Gericht bekräftigte sodann das Recht von Religionsgemeinschaften wie der Scientology Kirche, frei von willkürlichen staatlichen Einmischungen zu sein.

Das Gericht schloss seine Ausführungen wie folgt:

In Anbetracht der oben genannten Feststellung des Gerichtes, dass die von der Moskauer Justizbehörde angeführten Gründe, die von den Moskauer Gerichten bestätigt wurden, um die erneute Eintragung des antragstellenden Zweiges zu verweigern, keine Rechtsgrundlage hatten, lässt sich schließen, dass die Moskauer Behörden durch ihre Verweigerung der Eintragung der Scientology Kirche Moskau nicht in gutem Glauben handelten und ihre Pflicht der Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber der Religionsgemeinschaft des Antragstellers vernachlässigt haben. Im Hinblick auf das bereits Erwähnte betrachtet das Gericht die Einmischung in die Religions- und Versammlungsfreiheit des Antragstellers als nicht gerechtfertigt. Daher handelt es sich um einen Verstoß gegen Artikel 11 der Konvention im Lichte von Artikel 9.

Andere EGMR-Urteile zugunsten von Scientology

Kimlya und andere gegen Russland

Am 1. Oktober 2009 wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Gerichtsfall der Scientology Kirche Kimlya und andere gegen Russland (Anträge 76836/01 und 32782/03) eine weitere wegweisende Entscheidung zum Schutz der Religionsfreiheit verkündet. Das Gericht urteilte einhellig zugunsten zweier religiöser Gruppen in Russland, indem es befand, dass sie ein Anrecht darauf hatten, gemäß dem russischen Gesetz als Religionsgemeinschaften eingetragen zu werden. Die Verfügung bestimmte, dass diese Gruppen und Begründer der Scientology Kirche Surgut und der Scientology Kirche Nischnekamsk das Recht auf Religionsfreiheit sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 9 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention genießen.

In seiner Verfügung stellte das Gericht fest, „dass die Antragsteller unfähig waren, in irgendeiner Form organisatorisch die Anerkennung und wirksame Ausübung ihrer Rechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit zu erhalten. Der erste Antragsteller konnte die Eintragung der Scientology Gruppe als eine nichtreligiöse Rechtsperson nicht erwirken, weil sie von den russischen Behörden als eine Religionsgemeinschaft betrachtet wurde. Die Eintragungsgesuche als Religionsgemeinschaft, die von den ersten und zweiten Antragstellern als Begründer ihrer jeweiligen Gruppen eingereicht wurden, und auch das Gesuch im Namen des dritten Antragstellers wurden mit Hinweis auf den unzureichenden Zeitraum der Existenz der Gruppen zurückgewiesen. Schließlich vermittelte der eingeschränkte Status einer Religionsgemeinschaft, für den sie qualifizierten und den der dritte Antragsteller innehatte, ihnen keinen praktischen oder effektiven Nutzen, da eine derartige Gruppe keine Rechtsperson ist und keine Eigentumsrechte und rechtliche Fähigkeit hat, die Interessen ihrer Mitglieder zu schützen, und auch in den grundlegenden Aspekten ihrer religiösen Funktionen stark behindert wurde. Dementsprechend stellt das Gericht fest, dass eine Einmischung in die Rechte der Kläger gemäß Artikel 9 im Lichte von Artikel 11 vorlag.“

Scientology Kirche Sankt Petersburg und andere gegen Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam nochmals auf die Weigerung der russischen Regierung zurück, eine Religionsgemeinschaft der Scientology gemäß dem Religionsgesetz von 1997 als Religionsgemeinschaft einzutragen, und zwar im Gerichtsfall Scientology Kirche Sankt Petersburg und andere gegen Russland (Antrag Nr. 47191/06). Der Sankt Petersburger Scientology Gruppe war die Eintragung gemäß dem Religionsgesetz mit der Begründung verweigert worden, dass sie nicht fünfzehn Jahre vor der Eintragung existiert hatte, wie es vom Religionsgesetz von 1997 verlangt wird.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm Bezug auf seine Entscheidung im Fall Kimlya und beschloss, dass der eingeschränkte Status von Religionsgemeinschaften, die sich nicht gemäß dem Religionsgesetz von 1997 eintragen lassen können, „es Mitgliedern solch einer Gruppe nicht erlaubt, ihr Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch zu nehmen, wodurch ein solches Recht illusorisch und theoretisch wird anstatt praktisch und wirksam“. Entsprechend hat das Gericht entschieden, dass die Weigerung der russischen Regierung, die religiöse Gruppierung der Scientology als eine Religionsgemeinschaft einzutragen, eine Einmischung in ihr Recht auf Religionsfreiheit darstellt, das durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird, interpretiert im Lichte des Rechts auf Versammlungsfreiheit, welches gemäß Artikel 11 der Konvention garantiert wird.

Ebenso wie die Entscheidung Scientology Kirche Moskau gegen Russland unterstreichen diese Urteile die Tatsache, dass die Scientology Religion und Religionsgemeinschaften der Scientology Anspruch auf die gleichen Rechte und den Schutz haben, die ihnen gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen zustehen, wie andere Religionen und Religionsgemeinschaften auch. Diese Abkommen umfassen z. B. die Europäische Menschenrechtskonvention, die Schlussakte von Helsinki der KSZE, und den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte.

Schlussfolgerung

Diese drei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die die Eintragung von vier religiösen Gruppen der Scientology als Religionsgemeinschaften fordern, bekräftigen und legen endgültig fest, was Menschenrechtsexperten, Akademiker und zahlreiche nationale Gerichte bereits erkannt haben: dass die Scientology Kirche eine Religionsgemeinschaft ist, der das Anrecht auf das gesamte Spektrum der Menschenrechte und Rechte auf Religionsfreiheit zusteht, das derartigen Organisationen zukommt. Jeder Versuch einer Regierung, eine Scientology Kirche anders zu behandeln, hält einem prüfenden Blick nicht stand.

Diese EGMR-Urteile sind wegweisende Entscheidungen, die sich auf Religionsfreiheit in ganz Europa auswirken. Die Entscheidungen haben Konsequenzen in Bezug auf die religiösen Rechte der vorhandenen und aktiven Glaubensrichtungen in allen 47 Staaten, für die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bindend ist.

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